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NWB direkt Nr. 11 vom

Editorial

Sixten Abeling, verantw. Redakteur

Juristischer Grundstücks-Schachzug

Preisfrage: Was soll der Käufer eines Grundstücks tun, wenn ein Gläubiger des Verkäufers den Vertrag wegen Benachteiligung anficht? Antwort: Zahlen und die Aufwendung als nachträgliche Anschaffungskosten verbuchen! Inwieweit die Lösung in den Zauberworten „uneingeschränkte Verfügungsmacht” liegt und warum man für die Ablösesumme eines Nießbrauchrechts oder eines Wohnrechts eine AfA ansetzen kann, fasst Stein zusammen. Mehr auf Seite 7.

Es war einmal ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer ?

Beim Jahresüberschuss gilt: Langfristiger Erfolg statt schneller Gewinntantieme. So hat´s der BFH jüngst entschieden. Danach muss ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer erst einmal den alten Jahresfehlbetrag berücksichtigen, bevor er eine Tantieme wegen des aktuellen Jahresüberschusses erhalten darf. Warum dabei ein Gewinnvortrag laut Handelsbilanz für den BFH als Ausgleich nicht zählt, auch wenn die Literatur dies teilweise so vertritt, und die Gesellschaft stattdessen eine vGA zugerechnet bekommt, erläutert Miles. Mehr auf Seite 9.

Beste Grüße

Sixten Abeling