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IWB Nr. 5 vom Seite 247 Fach 3 Deutschland Gr. 7 Seite 724

Neues zum Cross-Border-Leasing in der Umsatzsteuer

Fresa Amthor und Dr. Oliver Zugmaier

Cross-Border-Leasing bezeichnet ein Leasingverhältnis, das Staatsgrenzen überschreitet. Leasinggeber und Leasingnehmer haben ihren Sitz in steuerrechtlich unterschiedlichen Staaten. Aufgrund uneinheitlicher nationaler Behandlung von Leasingumsätzen ergeben sich für Unternehmen umstrittene umsatzsteuerrechtliche Folgen. Die neuen UStR 2008, die ab dem anwendbar sind, nehmen in Abschn. 25 Abs. 4 erstmals Anpassungsregelungen für die Behandlung der unterschiedlichen Umsatzbesteuerung innerhalb der EU beim Cross-Border-Leasing auf.

I. Leasing im deutschen Umsatzsteuerrecht

Werden Gegenstände oder Sachgesamtheiten im Leasing-Verfahren überlassen, handelt es sich zivilrechtlich um einen Mietvertrag. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Leasinggegenstands. Anders als beim Mietvertrag wird beim Leasing jedoch die Gefahr für Instandhaltung, Sachmängel und Untergang auf den Leasingnehmer übertragen. Der Leasinggeber tritt dem Leasingnehmer dafür seine Ansprüche gegen Dritte, insbesondere Gewährleistungsansprüche, ab. In Verbindung mit günstigen Kauf- oder Verlängerungsoptionen entsteht so für den Leasingnehmer eine eigentümerähnliche Stellung.

Ertragsteuerlich wi...