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IWB 5/2008 S. 1265

Großbritannien | Steuervergünstigung für Unternehmer bei der Reform der Veräußerungsgewinnbesteuerung

Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs über die Reform der Veräußerungsgewinnbesteuerung hat der britische Schatzkanzler Alistar Darling am eine neue Steuervergünstigung für Einzelunternehmer und kleinere und mittlere Unternehmen angekündigt. Statt der geplanten Flat Tax von 18 % soll bei der Veräußerung eines Handelsgewerbes (trade business) ein ermäßigter Steuersatz von 10 % eingeführt werden. Steuerpflichtige können den ermäßigten Steuersatz für Veräußerungsgewinne einmalig bis zu einer Grenze von 1 Mio GBP in Anspruch nehmen (lifetime limit). Gewinne über dieser Grenze sind mit 18 % zu versteuern. Die Vergünstigung gilt auch für Arbeitnehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn diese wesentliche Beteiligte (ab 5 % Beteiligung einschließlich der Stimmrecht...