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StuB Nr. 5 vom Seite 178

Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG durch eine Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Endgültige Klärung einer Zweifelsfrage durch die Finanzverwaltung?

von Dipl.-Finw. StB Dieter Grützner, Münster

Mit dem zur Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG durch eine Kapitalgesellschaft auf ein Reinvestitionsgut einer Personengesellschaft, an der sie als Mitunternehmerin beteiligt ist, wird nach Ortmann-Babel zu einer Frage Stellung genommen, die vom IDW unter dem Datum vom an das BMF gerichtet wurde. Nach Auffassung des BMF ist die Übertragung der stillen Reserven auch in der Handelsbilanz der Personengesellschaft abzubilden. Zu der Frage, in welcher Weise sichergestellt werden kann, dass dadurch keine stillen Reserven auf die Mitgesellschafter übergehen, geht der BMF nicht ein. Dieser Frage wird im Folgenden nachgegangen.

Kernaussagen
  • Nach dem ist einer Kapitalgesellschaft die Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG in der Steuerbilanz oder der Anpassungsrechnung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV entsprechend dem Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG nur dann möglich, wenn dieses steuerliche Wahlrecht in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz ausgeübt wird, d. h. wenn in der Handelsbilanz ein entsprechender Passivposten (Sonderposten mit Rücklagenanteil i. S. des § 247 Abs. 3 HGB) ausgewiesen wird.

  • Zu der Verfahrensweis...