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BFH 16.01.2008 II R 45/05, NWB direkt 12/2008 S. 10

Anrechnung der in einem Mitgliedstaat erhobenen Erbschaftsteuer

Dem EuGH werden zur Vorabentscheidung folgende drei Rechtsfragen vorgelegt: Erlauben die Regelungen des Art. 73d Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EGV/Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EG, die Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer auch noch bei Erbfällen des Jahres 1999 gem. § 21 Abs. 1 und 2 Nr. 1 ErbStG i. V. mit § 121 BewG (gegenständliche Beschränkung) auszuschließen? Ist Art. 73b Abs. 1 EGV/Art. 56 Abs. 1 EG dahin auszulegen, dass die Erbschaftsteuer, die ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union beim Erwerb von Kapitalforderungen eines zuletzt in Deutschland wohnenden Erblassers gegen Kreditinstitute in jenem Mitgliedstaat durch einen ebenfalls in Deutschland wohnenden Erben erhebt, auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden muss? Kommt für die Entscheidung, welcher der beteiligten Staaten die Doppelbelastung zu vermeiden hat, der Sachg...