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NWB direkt Nr. 12 vom Seite 1

Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten

Neuregelung ab 2006 verstößt nicht gegen die Verfassung

Martin Hilbertz

Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass ein Steuerpflichtiger private Steuerberatungskosten seit dem nicht mehr als Sonderausgaben abziehen darf? „Ja!”, hat das FG Niedersachsen mit entschieden. Einen Verfassungsverstoß haben die Richter zwar nicht gesehen, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen, die mittlerweile beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 10/08 anhängig ist.

Fiskus´ Freud – des Steuerpflichtigen Leid …

Der Gesetzgeber hat den § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG, der zuließ, dass private Steuerberatungskosten in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden durften, durch das „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom ” zum gestrichen. Nach der neuen Rechtslage dürfen die Bürger ihre Steuerberatungskosten nur noch abziehen, wenn sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten gelten. Zur Abgrenzung nimmt das Stellung. S. 2

Mit der gesetzlichen Neuregelung bürdet der Fiskus den Steuerpflichtigen folgende Steuerberaterkosten als deren private Lebensführungskosten auf:

  • Übertragen der Ergebnisse aus der jeweiligen Einkunf...