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StuB Nr. 6 vom Seite 224

Betriebsvermögen vor und nach der Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

von RA/FAStR StB Dr. Andreas Rohde, Bonn und RA/FAStR StB Gereon Gemeinhardt, Bornheim

Die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts nimmt Gestalt an: Die gegenwärtigen Planungen im BMF sehen das Inkrafttreten für Mitte 2008 vor. Dieser Beitrag stellt zunächst kurz die Ausgangslage dar, bevor auf die Bewertungs- und Verschonungsregeln für Betriebsvermögen eingegangen wird. Schließlich erläutern die Autoren, in welchen Fällen Vermögensübertragungen noch vor Inkrafttreten des neuen Rechts vorgenommen werden sollten und in welchen das Inkrafttreten abgewartet werden sollte.

Kernfragen
  • Wie wird Betriebsvermögen künftig für erbschaftsteuerliche Zwecke bewertet?

  • Welche Voraussetzungen gelten für die Inanspruchnahme der Vergünstigung für Betriebsvermögen?

  • Was ist hinsichtlich des Wahlrechts zwischen altem und neuen Recht zu beachten?

I. Ausgangslage

Das derzeit noch geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist seit längerem in der Diskussion und unter Reformdruck. Die Bundesregierung hat den Reformbedarf im Wesentlichen im Bereich der Erleichterungen für Unternehmensnachfolgen gesehen . Ungeachtet des durch den anhängig gewordenen Verfahrens vor dem BVerfG, ungeachtet der detaillierten Ausfü...