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KSR Nr. 4 vom Seite 5

Besteuerung von Zertifikaten mit garantierter Mindestrückzahlung

BFH-Rechtsprechung zur Besteuerung von Zertifikaten mit nur teilweise garantierter Rückzahlung

Dr. Andreas Striegel

Der BFH hat nunmehr entschieden, dass Kapitalforderungen nach § 20 Abs.1 Nr. 7 EStG auch dann vorliegen, wenn nur eine teilweise Rückzahlung des Kapitals garantiert ist. Steuerpflichtige Erträge werden aber nur soweit begründet, als kein Zusammenhang zum eingesetzten Vermögensverlust besteht. Ein Veräußerungsgewinn ist daher aufzuteilen.

Die Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG erfasst Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art als steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine „Kapitalforderung” i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG liegt vor, „wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens... zugesagt ist, auch wenn die Höhe der Kapitalrückzahlung... von einem ungewissen Ereignis abhängt.”. Die Bezeichnung wie auch die zivilrechtliche Ausgestaltung ist unerheblich.

„Kapitalforderung” auch bei nur teilweisem Rückzahlungsanspruch

Der BFH hat sich der Meinung angeschlossen, wonach eine „Kapitalforderung” auch dann vorliegt, wenn nur ein Bruchteil des Kapitals zur Rückzahlung zugesagt ist. Nur dieses Verständnis spiegelt den erweiterten Zinsbegriff wider, nach welchem auch die isolierte Zusage eines Entgelts ohne Rückzahlungsverpflichtung eine „Kapitalforderung” begründet. Aus diesem Grunde muss auch die isolierte Zusage einer teilweisen Kapitalrüc...