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KSR Nr. 4 vom Seite 11

Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach den Änderungen durch das SEStEG

Aktivierung und Bewertung des Anspruchs auf Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens

Oliver Hagen

Das Körperschaftsteuerguthaben wird nach den Änderungen des SEStEG nicht mehr ausschüttungsabhängig, sondern ratierlich über einen Zehn-Jahreszeitraum ausgezahlt. Ein aktuelles BMF-Schreiben klärt die Frage, wie der Erstattungsanspruch zu bilanzieren und zu bewerten ist.

Gesetzliche Grundlage

Nach § 37 Abs. 4 KStG wird das Körperschaftsteuerguthaben letztmalig auf den – in Ausnahmefällen auf einen früheren Stichtag – ermittelt. Von 2008 bis 2017 wird der ermittelte Betrag unverzinslich in zehn gleichen Jahresbeträgen ausgezahlt. Der Anspruch auf Auszahlung entsteht gem. § 37 Abs. 5 Satz 2 KStG mit Ablauf des in vollem Umfang. Ein zusätzlicher Antrag für die Auszahlung ist nicht erforderlich.

Verwaltungsregelung

Das BMF stellt in seinem Schreiben klar, dass bei einem dem Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr der Auszahlungsanspruch zum gewinnerhöhend bilanziell anzusetzen ist. Er ist mit dem Barwert zu bewerten. Dafür ist der Marktzins am Bilanzstichtag heranzuziehen, der beispielsweise anhand der Verzinsung von Bundesanleihen ermittelt werden kann.

Die Gewinnerhöhung ist gem. § 37 Abs. 7 EStG bei der Einkommensermittlung zu neutralisieren. Ebenso sind alle nachfolgenden Gewinnauswirkungen aus der Bewertung (z. B. Zinsante...