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IWB 7/2008 S. 1278

Portugal | Einführung von Meldepflichten für Steuergestaltungsmodelle

Zur Bekämpfung des Steuerbetrugs und zur Vermeidung der Steuerflucht wird in Portugal zum 15.5.2008 eine verbindliche Meldepflicht für aggressive Steuergestaltungsmodelle eingeführt. Bis zum In-Kraft-Treten gelten aber bereits jetzt schon bestimmte Übergangsregelungen. Die Meldepflicht gilt sowohl für Promotoren als auch für Nutzer von Steuergestaltungsmodellen, deren Hauptzweck oder einziger Zweck die Erzielung eines Steuervorteils ist. Unter die Meldepflicht fallen insbesondere Sachverhalte mit steuerbegünstigten oder steuerbefreiten Gesellschaften, bestimmte Finanzgeschäfte sowie die Geltendmachung von Verlusten. Sie umfasst Gestaltungen auf dem Gebiet der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Grund-, Grunderwerb- und Stempelsteuer.

Die Meldepflicht tritt bei Promotoren innerhalb von 20 Ta...