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StuB Nr. 7 vom Seite 246

Rufbereitschaft: Geldwerter Vorteil bei Einsatzfahrzeugen/Werkstattfahrzeugen

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Oftmals werden z. B. Monteuren oder auch Sanitätern sog. Montagewagen oder Sonderfahrzeuge des Rettungsdienstes während der Zeit der Rufbereitschaft auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber verbindet damit das Ziel, dass der Beschäftigte während der Rufbereitschaft ohne Umwege zum Einsatzort gelangt. Die Bewertungsregeln des § 8 Abs. 2 EStG kommen auf solche Fahrzeuge jedoch nur dann zur Anwendung, wenn sich die Gestellung des Dienstwagens als lohnsteuerbarer und lohnsteuerpflichtiger Sachbezug erweist. Von einem nicht lohnsteuerbaren Vorteil ist auszugehen, wenn

  • sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die Zuwendung nicht als Gegenleistung für die Leistung ihres Empfängers darstellt und

  • sie sich lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Aufwendenden darstellt.

In Anwendung dieser Grundsätze hat der (BStBl II S. 690 = Kurzinfo StuB 2000 S. 1000) die Gestellung eines Werkstattwagens im Rahmen einer sich wiederholenden einwöchigen Rufbereitschaft an einen Monteur nicht als geldwerten Vorteil qualifiziert. Dies gilt auch f...