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StuB Nr. 7 vom Seite 265

Sozietätsgründung durch Einbringung einer Einzelpraxis

von StB Hans Walter Schoor, Kemmenau

Wird ein Betrieb – dazu zählt eine freiberufliche Praxis – in eine Personengesellschaft eingebracht und wird der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft, liegt darin an sich eine Praxisveräußerung i. S. des § 18 Abs. 3 EStG, weil die Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ein tauschähnlicher Veräußerungsvorgang ist . Es käme also zu einer zwangsweisen Gewinnrealisierung, wenn dafür nicht das UmwStG eingriffe, das insoweit lex specialis mit Vorrang ist. Im Folgenden wird die Gründung einer freiberuflichen Sozietät anhand mehrerer Fall-Beispiele zur Verdeutlichung der Möglichkeiten behandelt, den Einbringungsvorgang je nach Interessenlage erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu gestalten.

Kernfragen
  • Welche Möglichkeiten eröffnet § 24 UmwStG?

  • Wie wird die steuerliche Buchwertfortführung bilanziell dargestellt?

  • Welche Steuerkonsequenzen ergeben sich beim Ansatz des gemeinen Werts?

I. Einleitung

Die Rechtsfolgen der Einbringung eines freiberuflichen Betriebs in eine Personengesellschaft bestimmen sich nach dem vorrangigen § 24 UmwStG, wenn und soweit die hinzutretenden Gesellschafter keine Ausgleichsleistungen, z. B. Barzahlungen, in das Privatvermögen des Einbringenden erbring...