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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 2 V 378/07 EFG 2008 S. 1054 Nr. 13

Gesetze: FGO § 151, FGO § 152, FGO § 155, ZPO § 767, ZPO § 769

Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

Leitsatz

Für einen Antrag des Finanzamtes auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. §§ 155 FGO i.V.m. 767, 769, ZPO fehlt ein Rechtsschutzbedürfnis solange der Vollstreckungsgläubiger keinen Antrag beim Vollstreckungsgericht gem. § 152 Abs. 1 FGO gestellt hat

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1054 Nr. 13
ZAAAC-76245

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