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NWB direkt Nr. 17 vom

Kurz notiert

Anerkennung von privaten Steuerberatungskosten

Nachdem bereits einige Oberfinanzdirektionen regional bei einschlägigen Einsprüchen das Ruhen des Verfahrens gewährt haben, sollen nach dem nun auch Veranlagungen zu diesem Punkt nur vorläufig ergehen. Der DStV rät in diesem Zusammenhang – soweit der Vorläufigkeitsvermerk noch nicht in die Praxis umgesetzt ist –, gegen noch nicht bestandskräftige Einkommensteuerbescheide für 2006 oder 2007 Einspruch einzulegen, gegebenenfalls Steuerberatungskosten nachträglich zu deklarieren und sich auf das Revisionsverfahren mit dem Az.: X R 10/08 zu berufen.

Fachberater für vereinbare Tätigkeiten

Die BStBK und der DStV haben laut gemeinsamer Presseerklärung v. in Bezug auf die vom DStV vergebenen Fachberaterbezeichnungen für vereinbare Tätigkeiten zu einer übereinstimmenden Auffassung gefunden. Die Bundeskammerversammlung der BStBK hat diese Auffassung bestätigt. Danach ist das Führen der vom DStV verliehenen Bezeichnung zu Werbezwecken berufsrechtlich zulässig, wenn sie nicht als Zusatz zur Berufsbezeichnung „Steuerberater” erfolgt. Dies ist der Fall, wenn die vom DStV verliehene Fachberaterbezei...