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BGH 29.02.2008 V ZR 31/07, NWB 17/2008 S. 137

Grundstücksrecht | Keine Bindung an nachbarrechtliche Zustimmung des Rechtsvorgängers

Gestattet der Eigentümer eine von dem Nachbargrundstück ausgehende Störung, bindet dies seinen Einzelrechtsnachfolger nicht. Denn hierbei handelt es sich – ohne dingliche Belastung des Grundstücks – um eine schuldrechtlich vereinbarte, also lediglich zwischen den Beteiligten wirkende Duldungspflicht oder um eine gefälligkeitshalber erteilte, je nach den Umständen widerrufliche Erlaubnis ( NWB BAAAC-76467). Ein Übernahmewille des Erwerbers sei denkbar, könne aber nicht unterstellt werden. Dieser müsse vielmehr deutlich zum Ausdruck kommen. Die Kläger waren Eigentümer eines Grundstücks, das an eine im Eigentum der Beklagten stehende Privatstraße grenzte, welche über dem Bodenniveau des klägerischen Grundstücks lag. Sie war mit Betonsteinen gepflastert und schloss unmi...