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BFH 20.02.2008 VIII B 83/07, NWB direkt 17/2008 S. 8

Angemessenheit von Abfindungszahlungen als Betriebsausgaben

Im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung von Abfindungszahlungen kann auf eine in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Faustformel zurückgegriffen werden, wonach ein Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung beanspruchen kann.