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FG Münster 24.01.2008 8 K 4674/04 GrE , NWB direkt 17/2008 S. 11

Zahlungen des Veräußerers

Die Bemessungsgrundlage für die GrESt ist nicht um vom Veräußerer anteilig zu zahlende Kosten für die Verschönerung und die Altlastensanierung zu kürzen.