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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 441/03

Gesetze: AO § 355 Abs. 1, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 133

Auslegung von Rechtsbehelfsschriften eines Steuerberaters nach den zu § 133 BGB entwickelten Grundsätzen

Leitsatz

  1. Bei der Auslegung eines Schriftsatzes eines Bevollmächtigten, mit dem Einspruch eingelegt wird, ist nach den Vorgaben des § 133 BGB zu verfahren.

  2. Die Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen nach § 133 BGB gelten auch im Besteuerungsverfahren.

  3. Bei der Auslegung von Rechtsbehelfen ist das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 840 Nr. 13
EAAAC-77344

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