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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 10/02

Gesetze: BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 3

Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei der Feststellung des Grundbesitzwertes

Leitsatz

  1. Leerstandszeiten sind bei der Feststellung des Grundbesitzwertes für ein bebautes Grundstück nicht wertmindernd zu berücksichtigen.

  2. Bei der Ermittlung des Grundstückswertes im Ertragswertverfahren die vereinbarte Jahressollmiete zugrunde zu legen; es kommt nicht auf die tatsächlich gezahlte Miete an.

Fundstelle(n):
VAAAC-77976

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