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FG Düsseldorf 11.02.2008 6 Ko 31/08 KF, NWB direkt 19/2008 S. 8

Ermittlung des verwendbaren Eigenkapitals

Der Streitwert für ohne spezifische Einwendungen gegen Bescheide zur Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals gem. § 47 Abs. 1 KStG a. F. erhobene Klagen ist mit dem Eingangsbetrag der Gebührentabelle von 300 € (Mindeststreitwert) anzusetzen.