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NWB Nr. 20 vom Seite 1827

Neuer Entwurf einer Funktionsverlagerungsverordnung

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sind die gesetzlichen Regelungen zum Fremdvergleichsgrundsatz geändert und Bestimmungen zur steuerlichen Behandlung von Funktionsverlagerungen aufgenommen worden. § 1 Abs. 3 Satz 13 AStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung. Nach dem Gesetzeswillen sollte mit der Rechtsverordnung der kritisierte, weite Anwendungsbereich des § 1 AStG wieder auf ein international akzeptables Maß zurückgeführt werden.

Nunmehr liegt der Entwurf einer Rechtsverordnung vor, der sich ausschließlich mit den Fällen von Funktionsverlagerungen befasst (Funktionsverlagerungsverordnung v. ). Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung in vollem Umfang genutzt werden, um „im Bereich der internationalen Verrechnungspreise insgesamt zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung beizutragen und ein größeres Maß an Rechtssicherheit zu schaffen” (vgl. Begründung des Entwurfs der Verordnung). In einem geplanten BMF-Schreiben sollen weitere Einzelheiten zur Thematik, auch anhand von Beispielsfällen, verdeutlicht werden. Gegenüber dem ersten Entwurf einer Rechtsverordnung vom Juni 2007 hat sich die vorliegende Fassung dem durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingefügten § 1 Abs. 3 AStG wieder ...