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NWB Nr. 20 vom Seite 1889 Fach 30 Seite 1783

Der „Fachberater (DStV e. V.)”

Überblick über mögliche Pflichten und Haftung am Beispiel des Fachberaters für Sanierung und Insolvenzverwaltung

Professor Dr. Harald Ehlers

Der Beratungsbedarf der Mandanten gerade im betriebswirtschaftlichen Bereich und die darin versteckten Ertragspotenziale dürfen von den Steuerberatern nicht übersehen werden. Der „Fachberater (DStV e. V.)” erleichtert als zertifizierter Qualifikationsnachweis die Akquisition und vermeidet die in der umfassenden Beratung entstehenden Konflikte mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Inzwischen ist das Führen der vom DStV verliehenen Bezeichnung zu Werbezwecken berufsrechtlich zulässig, wenn der Hinweis deutlich von der Berufsbezeichnung und dem Namen des Steuerberaters abgesetzt wird, beispielsweise bei Geschäftspapieren in der Seiten- oder Fußleiste. Aber zusätzliche Titel bergen zusätzliche Leistungsanforderungen und damit verbundene Risiken.

I. Fachberatung als Antwort auf gestiegene Anforderungen

Im Wirtschaftsleben haben sich die Eckpunkte verändert. Seit Beginn der ersten größeren Rezession 1974/1975 und beschleunigt durch die Wirtschaftskrise der Jahre bis 2005 setzt sich auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen zunehmend die Bedeutung von Re- und Umstrukturierungen und Strategiediskussionen im betriebswirtschaftlichen Prozess durch. Entscheidungen müssen mit Zahlen belegt werden. Eine Unternehmens...