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FG Niedersachsen 03.01.2008 16 K 76/06, NWB direkt 20/2008 S. 10

Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub

Die Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub unterliegt dem Regelsteuersatz. Die Umsätze sind nicht nach § 4 Nr. 22a und b UStG von der Steuer befreit. Denn trainiert ein Verein einzelne Mitglieder durch einen hierfür angestellten Trainer, ist eine Dienstleistung, nicht aber eine Veranstaltung gegeben. Die Umsätze aus der Durchführung von Golf-Einzelunterricht sind auch nicht nach der 6. EG-RL steuerbefreit.