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IWB 9/2008 S. 1286

Spanien | Förderung von Forschung und Entwicklung EU-rechtswidrig

Der die steuerliche Förderung von Kosten für Forschung, Entwicklung und technologische Innovationen in Spanien als EU-rechtswidrig erklärt. Die EU-Kommission hatte nach Eröffnung eines entsprechenden Vertragsverletzungsverfahrens den EuGH angerufen. Der Grund dafür ist, dass nach dem spanischen Körperschaftsteuerrecht verschiedene Steuergutschriften für Kosten in diesen Bereichen gewährt werden, aber nur wenn die Tätigkeiten in Spanien durchgeführt werden. Vergleichbare Kosten für Tätigkeiten im Ausland sind nur eingeschränkt bis zu 25 % berücksichtigungsfähig, aber auch nur dann, wenn die Haupttätigkeit in Spanien liegt. Zudem erhalten nur nach spanischem Recht anerkannte Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen im Gegensatz zu entsprechenden...