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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 1761/05 E

Gesetze: EStG 1990 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) AO § 153 Abs. 1 Nr. 1AO § 169 Abs. 2 Satz 2AO § 169 Abs. 2 Satz 3AO § 171 Abs. 9AO § 370 Abs. 1 Nr. 2

Steuerliche Erfassbarkeit nacherklärter Spekulationsgewinne

Leitsatz

  1. Die Versteuerung von Gewinnen aus Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren war in den Jahren 1995 und 1996 ungeachtet des bestehenden Vollzugsdefizits nicht verfassungswidrig, da die dem Gesetzgeber zugebilligte Übergangsfrist diese Jahre noch umfasst.

  2. Eine Nacherklärung gemäß § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO innerhalb der wegen Steuerhinterziehung verlängerten Festsetzungsfrist löst die Verjährungshemmung nach § 171 Abs. 9 AO aus. Das nicht vorsätzliche Handeln des anzeigenden Rechtsnachfolgers des Täters (zusammenveranlagte Ehefrau) während des Laufs der regelmäßigen, vierjährigen Festsetzungsfrist ist hierfür unerheblich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2008 S. 156 Nr. 6
PAAAC-79157

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