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BFH 30.01.2008 XI R 53/06, NWB 21/2008 S. 166

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von hippotherapeutischen Leistungen

Die von Physiotherapeuten (Krankengymnasten) mit entsprechender Zusatzausbildung auf ärztliche Verordnung durchgeführte Hippotherapie ist nach dem NWB MAAAC-78870 eine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG. – Anmerkung: Hippotherapie ist eine spezielle Reittherapie, deren heilende Wirkung von der passiven Anpassung des Patienten an die Schwingungen des Rückens des im Schritt gehenden Pferds ausgeht. Es handelt sich um Krankengymnastik (Physiotherapie) i. S. des § 4 Nr. 14 UStG, also um eine „Katalogberufstätigkeit”. Deshalb ist die Umsatzsteuerbefreiung nicht davon abhängig, ob die Leistungen in der Regel von den Sozialversicherungsträgern finanziert werden. Die Klägerin – von Beruf Diplom-Heilpädagogin – hat die Leistungen durch Mitarbeiterinnen erbringen lassen, die...