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FG München Urteil v. - 5 K 3614/07

Gesetze: EStG § 65 Abs. 1 S. 1EWGV 1408/71 Art. 13 Abs. 2 EWGV 574/72 Art. 10 Abs. 1 Buchst. a

Kindergeld für in Polen lebende Kinder

Leitsatz

Ein in Deutschland selbständig tätiger polnischer Staatsbürger gilt nur dann als Selbständiger, wenn er hier zugleich in einem gesonderten Alterssicherungssystem der Selbständigen versicherungs- oder beitragspflichtig oder in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist (Verordnung – EWG – Nr. 1408/71, Anhang I Teil I Buchst. D). Ist dies nicht der Fall richtet sich die Gewährung von Kindergeld ausschließlich nach polnischem Recht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAC-79612

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