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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 284

Steuerberatungskosten: Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung

Anmerkungen zum

von Dipl.-Kaufmann (FH) Christoph Heinrich, Hamburg

Bereits mit Wirkung zum wurde die Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgabe ausgeschlossen. Nach nunmehr zwei Jahren hat das BMF endlich Stellung zu der Abgrenzungsproblematik von Steuerberatungskosten genommen. Hinsichtlich der in der Praxis aufgetretenen Abgrenzungsprobleme war eine Stellungnahme unumgänglich.

I. Vorbemerkungen

1965 wurden die Steuerberatungskosten in den Sonderausgabenkatalog aufgenommen, damit Steuerpflichtige „in allen Fällen die Möglichkeit haben, die ihnen durch eine Steuerberatung erwachsenen Kosten bei der Ermittlung des Einkommens abzusetzen” . Aufgrund der bereits damals zunehmenden Kompliziertheit und Unübersichtlichkeit des Steuerrechts und der damit notwendig gewordenen Unterstützung sachkundiger Dritter war diese Regelung dringend geboten. Der Sonderausgabenabzug sei, so der BFH , damit gerechtfertigt, dass wegen der Kompliziertheit und Unübersichtlichkeit des deutschen Steuerrechts diese unvermeidbaren Ausgaben steuermindernd berücksichtigt werden sollen, da der Steuerpflichtige sie zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten trägt.

Nach der ursprünglichen Regelung durften Steuerberatungskosten a...