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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 300

Die Steuerschuldnerschaft im System der Umsatzsteuer

Der Grundsatz der Steuerschuldnerschaft und seine Umkehrung im Reverse-Charge-Verfahren

von Dipl.-Finanzwirt (FH), Dipl.-Wirtschaftsjurist Gunnar Tetzlaff, Hannover, und Dipl.-Finanzwirt (FH) Alexander Schallock, Steuerberater, Bielefeld

Die Frage der Steuerschuldnerschaft gehörte lange Zeit zu den eher wenig beachteten Problemen im Bereich der Umsatzsteuer. Auch die ab erfolgte Ausgliederung der Regelung aus § 13 Abs. 2 UStG in die eigene Vorschrift des § 13a UStG brachte inhaltlich keine Veränderung mit sich. Deutlich größeres Aufsehen erregte jedoch die zum gleichen Zeitpunkt erfolgte Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens in Form von § 13b UStG, die in einigen Fällen den Leistungsempfänger zum Steuerschuldner machte. Das Echo in der Literatur war groß, zumal der Wirkungskreis der Regelung vom Gesetzgeber in den Folgejahren konsequent ausgeweitet wurde. Mittlerweile gehen die Überlegungen bereits dahin, ob man das bisherige Regel-/Ausnahmeverhältnis nicht umkehren sollte. Hintergrund dieser Überlegungen sind die befürchteten, je nach Schätzung allerdings recht unterschiedlich bezifferten Steuerausfälle durch Umsatzsteuerbetrug, etwa in Form der berühmt-berüchtigten Karussellgeschäfte. Fraglich erscheint jedoch bislang, ob und in welcher Form sich dies auf europäischer Ebene um- und durchsetzen lässt.

I. Grundsatz der Steuerschuldnerschaft nach § 13a UStG

1. Allgemeines

Die Funktion von § 13a UStG besteht darin, umsatzst...