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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 290

Der interne Zins von „Riester- und Rürup-Renten”

von Dipl.-Volkswirt Udo Hermann, Steuerberater, Köln

Die FAZ überschrieb am 26. 6. 2007 einen Artikel zu „Riester- und Rürup-Renten” etwas provokant mit dem Titel „Das letzte Steuersparmodell”. Er soll darauf hinweisen, dass Medienfonds, Schiffsbeteiligungen oder ähnliche Modelle vom Steuergesetzgeber mittlerweile erfolgreich bekämpft worden und die Möglichkeiten der staatlich geförderten Vorsorge immer mehr in den Blickpunkt geraten sind. Dies zeigt sich darin, dass allein in 2007 rd. 2,71 Millionen „Riester-Verträge” neu abgeschlossen worden sind. Bei der „Rürup-Rente” konnte im Vergleich zu 2006 eine Verdoppelung auf 311 300 Neuverträge verzeichnet werden. Ob die Absicht der Bundesregierung, mit der „Riester-Rente” die private Altersvorsorge zu stärken, um Versorgungslücken einzelner zu schließen, eintritt, wird wissenschaftlich in Frage gestellt. Durch die steuerliche Förderung dieser Altersvorsorgearten ist auch der Steuerberater in der Praxis gefragt. Wie bei vielen anderen Entscheidungen ist der steuerliche Aspekt aber einzubetten in eine ökonomische Analyse.

I. Einleitung

Die Entscheidung für oder gegen eine „Riester- und/oder Rürup-Rente” kann als eine private Investitionsentscheidung ...