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FG Saarland 03.12.2007 2 K 1096/07 , NWB direkt 23/2008 S. 4

Kosten bei Klagerücknahme nach unzutreffender Rechtsbehelfsbelehrung

Hat die Finanzbehörde durch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung einen Kläger veranlasst, Klage zu erheben (statt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen), so sind im Falle einer Rücknahme der (unzulässigen) Klage die Kosten der Finanzbehörde aufzuerlegen.