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FG Hamburg 30.05.2007 3 K 54/05, NWB direkt 23/2008 S. 4

Kostenlast trotz Klageerfolg

Die Kläger tragen die Kosten, wenn das Gericht der Klage nicht aus den von ihnen vorgetragenen Gründen, sondern deswegen stattgibt, weil sich ein anderer Sachverhalt als wahr herausgestellt hat, der nicht oder nicht rechtzeitig vorgetragen worden ist.