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FG Nürnberg 10.01.2008 VII 75/2005, NWB direkt 23/2008 S. 6

Arztpraxis eines Apothekers als notwendiges Betriebsvermögen

Die von einem Apotheker erworbenen Arztpraxen dienen dem Betrieb seiner nahe gelegenen Apotheke und zählen daher zum notwendigen Betriebsvermögen.