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FG Düsseldorf 11.11.2004 14 K 5249/01 E, NWB direkt 23/2008 S. 7

Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Erträge aus der Anlage von Kapital, das einem minderjährigen Abkömmling mittels eines mangels Einschaltung eines Ergänzungspflegers sowie des Vormundschaftsgerichts schwebend unwirksamen und zudem hinsichtlich der Modalitäten unklaren Darlehensvertrags überlassen wurde, sind steuerlich dem Darlehensgeber zuzurechnen. Die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapierveräußerungsgeschäften für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 kann im Rahmen eines Folgebescheids nicht geltend gemacht werden.