Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Nürnberg 17.01.2008 IV 352/2005 , NWB direkt 23/2008 S. 7

Kindergeld für behindertes Kind

Kindergeld wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ist nur dann zu bezahlen, wenn die Behinderung die alleinige Ursache für die Nichtmöglichkeit des Selbstunterhalts ist. Treten andere Ursachen hinzu, ist Kindergeld nicht zu gewähren.