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FG Hamburg 06.11.2007 8 K 44/07 , NWB direkt 23/2008 S. 9

Gemeinsame Wohnung der Ehegatten am Beschäftigungsort

Sind beide Ehegatten berufstätig und haben sie eine gemeinsame Wohnung am Beschäftigungsort, kommt eine doppelte Haushaltsführung nur in Betracht, wenn die bisherige Wohnung am Heimatort auch weiterhin als Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen anzusehen ist.