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BFH 02.04.2008 II R 53/06, NWB direkt 23/2008 S. 11

Keine Steuerfreiheit bei Anteilsvereinigung in der Person einer Gesamthand

Die Vergünstigungsvorschrift des § 5 Abs. 1 GrEStG ist auf eine Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG) in der Person einer Gesamthand nicht (entsprechend) anwendbar.