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FG Baden-Württemberg 12.12.2007 3 K 255/04, IWB 11/2008 S. 1294

Doppelbesteuerung | Tage der Rufbereitschaft eines Arbeitnehmers als sog. Nichtrückkehrtage i. S. von Art. 15a Abs. 2 DBA Schweiz

▶ Urteil: Das Erfordernis einer Rufbereitschaft ist ein beruflicher Grund für den Verbleib eines Arbeitnehmers in der Nähe seines Arbeitsortes, wenn er die Fahrtstrecke vom inländischen Familienwohnsitz zum Arbeitsort in der Schweiz innerhalb der vorgeschriebenen Einsatzzeit weder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel noch mit einem PKW zurücklegen kann (EFG 2008 S. 666).

▶ Hinweis: Der Kl. mit Wohnsitz in Deutschland war seit als Oberarzt bei U in B in der Schweiz nichtselbständig tätig. Er mietete zunächst ein Zimmer im Wohnheim des U und sodann ab eine Einzimmerwohnung in B. Der Kl. hatte im Streitjahr 2002 an 49 Tagen Rufbereitschaft; an diesen Tagen übernachtete er in seiner Wohnung in B und kehrte nicht an den Familienwohnsitz in F zurück.

Nach Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz entfällt bei in einem Vertragsstaat ans...