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NWB Nr. 24 vom Seite 2209

Eckpunkte zur Kindertagespflege stehen

Zur Frage der Besteuerung und zur Sozialversicherungspflicht der Tagesmütter hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe folgenden Lösungsansatz gefunden:

  • Gesetzlich wird eine hälftige Erstattung der durch die öffentlich finanzierte Tagespflege ausgelösten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die Tagespflegepersonen festgeschrieben.

  • Diese Erstattung wird im Einkommensteuerrecht steuerfrei gestellt.

  • Es wird gesetzlich geregelt, dass während der Ausbauphase selbständig tätige Tagespflegepersonen bei einer Betreuung von bis zu fünf Kindern keine hauptberuflich selbständige Erwerbsarbeit ausüben. Als Folge hiervon berechnen sich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung anhand einer Mindestbemessungsgrundlage von derzeit 828 € (statt 1 863 € bei hauptberuflich Selbständigen).

  • Möglichkeit zur beitragsfreien Familienversicherung beim Ehepartner bleibt bis zu einem Gesamteinkommen von derzeit 355 €/Monat bestehen.

Zum Hintergrund:
Bisher werden Zahlungen der Jugendämter und Gemeinden an Tagespflegepersonen als steuerfreie Beihilfen behandelt. Ab dem Veranlagungszeit...