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FG Düsseldorf 11.08.2004 15 V 2626/04 A(G,U,F) , NWB direkt 24/2008 S. 2

Schätzung bei fehlender Buchführung und Aufzeichnungen

Ist die Sach- und Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärenden Fragen im summarischen Beschlussverfahren grundsätzlich nicht abschließend zu befinden. Dies gilt insbesondere, wenn das außergerichtliche Vorverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die Finanzbehörde die ihr obliegende, erneute vollumfängliche Überprüfung der Sache noch nicht abgeschlossen hat. Eine Anteilskalkulation auf der Grundlage des gebuchten Wareneinkaufs für ein Halbjahr sowie des Getränkeanteils im Verhältnis zum erklärten Gesamtumsatz für drei Monate kann eine konkrete Nachkalkulation anhand der einzelnen Warengruppen und eine etwaige Geldverkehrsrechnung zur Bestätigung sich dabei ergebender Zuschätzungen nicht ersetzen. Umsatzzuschätzungen, deren Ergebnis ohne besondere Begründung ...