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FG Münster 10.01.2008 1 K 4890/04 G,F , NWB direkt 24/2008 S. 4

Erhöhte AfA nach § 7 Abs. 5 EStG

Die erhöhte AfA nach § 7 Abs. 5 Nr. 1 EStG kann auch bei einem vor dem gestellten Bauantrag nicht in Anspruch genommen werden, wenn die durch den Bauantrag verobjektivierte Investitionsentscheidung nicht im Wesentlichen mit dem tatsächlich errichteten Gebäude identisch ist. Bei einer von den ursprünglichen Plänen abweichenden Nutzung, einer Erweiterung der Nutzfläche und des umbauten Raums und einer Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds ist eine Identität zwischen dem ursprünglich geplanten und dem tatsächlich errichteten Gebäude nicht gegeben. Fehlt eine Identität zwischen dem geplanten und dem tatsächlich errichteten Gebäude, ist für die Inanspruchnahme der Gebäude-AfA der Zeitpunkt des Bauantrags für das tatsächlich errichtete Gebäude maßgebend.