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FG Baden-Württemberg 22.03.2006 12 K 22/05, NWB direkt 24/2008 S. 4

Aufgabe eines verpachteten Gewerbebetriebs

Gibt der Steuerpflichtige keine Erklärung ab, einen verpachteten Gewerbebetrieb aufgeben zu wollen, besteht der Gewerbebetrieb fort, sofern der Pächter diesen im Wesentlichen fortsetzt und alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs verpachtet werden. Wird nur das Betriebsgrundstück verpachtet, ist dies nur dann eine Betriebsverpachtung, wenn das Grundstück allein wesentliche Betriebsgrundlage ist. Bei Einzelhandelsunternehmen, die sich in zentraler Lage einer Fußgängerzone befinden, bilden die gewerblich genutzten Räume den wesentlichen Betriebsgegenstand, der dem Handelsgeschäft das Gepräge gibt. Durch einen Räumungsverkauf kommt es zu keiner Zwangsbetriebsaufgabe, wenn das Betriebsgrundstück weiter als wesentliche Betriebsgrundlage zur Verfügung steht und Einrichtung...