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FG Bremen 13.08.2007 4 K 139/04, NWB direkt 24/2008 S. 5

Vermietungsabsicht bei Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags

Die Absicht, auf Dauer zu vermieten, fehlt auch dann, wenn der Steuerpflichtige das bebaute Grundstück zwar unbefristet vermietet hat, aber bereits bei Abschluss des Mietvertrags feststeht, dass er das bebaute Grundstück langfristig wegen Eigenbedarfs für eigene Wohnzwecke nutzen wird. Oder wenn er sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig wegen Eigenbedarfs für eigene Wohnzwecke nutzen will.