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FG Hamburg 26.02.2008 2 K 269/06 , NWB direkt 24/2008 S. 7

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Übertragung eigener GmbH-Anteile

Der Erwerb eigener GmbH-Anteile durch einen Gesellschafter der GmbH kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, wenn die Anteile im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb zu einem höheren Preis veräußert werden.