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LG Düsseldorf 08.02.2008 19 T 489/07, NWB 24/2008 S. 191

Wohnungseigentumsrecht | Verwalterbescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen

Das LG Düsseldorf hält in seinem (Beschwerde-)Beschluss v. - 19 T 489/07 ein vom Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Erstellung von Einzelbescheinigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. des § 35a EStG geltend gemachtes Honorar für grundsätzlich zulässig und in einer Höhe von jeweils 25 € auch für nicht zu beanstanden.