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StuB Nr. 11 vom Seite 410

Gesundheitsförderung: Neue Steuerfreiheit vorgesehen

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Das BMF hat Ende April 2008 einen Referentenentwurf eines JStG 2009 vorgelegt. Die bisherigen Steuerbefreiungen werden um einen Tatbestand erweitert. Nach § 3 Nr. 34 EStG-E sollen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur beruflichen Gesundheitsförderung steuerbefreit bleiben, soweit sie den Betrag von 500 € im Kalenderjahr nicht übersteigen. Bei dem Betrag von 500 € handelt es sich um einen Freibetrag. Unter die Befreiung sollen Leistungen für folgende Handlungsfelder fallen:

  • arbeitsbedingte körperliche Belastungen (Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates),

  • gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung,

  • psychosoziale Belastung, Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung),

  • Suchtmittelkonsum (rauchfrei im Betrieb, Nüchternheit am Arbeitsplatz).

Unter die Steuerbefreiung fallen sowohl Barleistungen als auch Sachzuwendungen; nicht unter die Befreiung soll allerdings die Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitnessstudios fallen.

Diese Be...