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StuB Nr. 11 vom Seite 435

Unilaterale Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der beschränkten Steuerpflicht

von Dr. Florian Haase, M.I.Tax, Hamburg

Bekanntermaßen wirken internationale Doppelbesteuerungen jeglicher Art und gleich welcher Höhe prohibitiv auf Investitionsentscheidungen der Stpfl. Doppelbesteuerungen sind auch volkswirtschaftlich unerwünscht, weil sie eine effiziente Allokation von Produktionsfaktoren (insbesondere von Kapital) verhindern. Die Staaten haben daher bilateral (im Wege von Doppelbesteuerungsabkommen) und unilateral Maßnahmen zur Verhinderung von Doppelbesteuerungen getroffen. Die wesentlichen, auch international anerkannten Methoden sind die Steuerfreistellungs- und die Steueranrechnungsmethode. Sie werden aber i. d. R. nur vom Ansässigkeitsstaat des Stpfl. angewendet. Selten ist demgegenüber die Situation, dass der Quellenstaat eine Doppelbesteuerung zu verhindern sucht. Der nachstehende Beitrag geht dieser Situation am Beispiel der deutschen beschränkten Steuerpflicht auf den Grund und zeigt die einschlägigen, auch in der Beratungspraxis weitgehend unbekannten „Dunkelnormen” auf.

I. Einführung

§ 34c EStG ( Steueranrechnungsmethode; die Steuerfreistellungsmethode ist im deutschen nationalen Steuerrecht nicht vorgesehen) greift ausweislich seines eindeutigen Wortlauts nur bei ...