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BFH 10.04.2008 VI R 66/05, NWB 25/2008 S. 197

Lohnsteuer | Fahrtkosten im Rahmen einer beruflichen Bildungsmaßnahme

Führt ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer eine längerfristige, jedoch vorübergehende berufliche Bildungsmaßnahme durch, so wird nach dem NWB WAAAC-81446 der Veranstaltungsort im Allgemeinen nicht zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a. F. Die Fahrtkosten des Arbeitnehmers zu der Bildungseinrichtung sind deshalb nicht mit der Entfernungspauschale, sondern in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. – Anmerkung: Im Streitfall erwies sich das Urteil des BFH für den Kläger als günstig, weil er entsprechende Fahrtkosten zur Bildungsstätte hatte. Ihm steht allerdings kein Wahlrecht zu, die Entfernungspauschale in Anspruch zu nehmen, wenn ihm tatsächlich keine Aufwendungen entstehen, etwa weil er stets unentgeltlich von einem Kollegen mit...