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NWB Nr. 25 vom Seite 2371 Fach 27 Seite 6607

Die reformierte Pflegeversicherung

Änderungen durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Professor Dr. Andreas Marschner

Mittels des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. (BGBl 2008 I S. 874) wurden zahlreiche Änderungen im Recht der sozialen Pflegeversicherung (sowie der privaten Pflege-Pflichtversicherung) vorgenommen, das im SGB XI geregelt ist. Diese Modifizierungen verdienen schon deshalb eine nähere Betrachtung, weil sie gesetzestechnisch einen ganz erheblichen Umfang aufweisen. Nachfolgend sollen die Grundzüge der Pflegeversicherung dargestellt werden, und zwar unter Berücksichtigung des neuen, am in Kraft getretenen Reformwerks.

I. Versicherungs- und Beitragsrecht

Das Recht des versicherten Personenkreises der sozialen Pflegeversicherung (§§ 20 ff. SGB XI) und das dazugehörige Beitragsrecht (§§ 54 ff. SGB XI) sind so stark an das entsprechende Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (Recht des SGB V) angelehnt, dass an dieser Stelle auf eine detaillierte Darstellung verzichtet werden soll (versicherungs- und beitragsrechtlich gilt der Grundsatz „Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung”). Ohnehin verhält es sich so, dass die Abweichungen vom Krankenversicherungsrecht, die insoweit erwähnenswert sind, gerade diejenigen Teilmaterien des SGB XI betreffen, die mit dem Pflege-Weiter...