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BFH 28.11.2007 I R 94/06, NWB direkt 25/2008 S. 7

Nachweis der Mindestdauer eines Gewinnabführungsvertrags

Bei der Prüfung, ob ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist, ist der Vertrag nach objektiven Gesichtspunkten auszulegen. Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung nicht berücksichtigt werden.